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Vertragspartner

Daikin

Paradigma

Heliotherm.

Ecopower

Mitsubishi Electric

Offizieller Partner der Aktion Holzpellets

Teilnahmebestätigung Pelletfachbetrieb

KGT Klima + Gebäude Technik GmbH

Ihr Partner für
Klima + Gebäude Technik

 

 


Förderaktion Wintersonne 2011
Wintersonne 2011

 

 

PRESSE-INFORMATION ZUR 1. WOCHE DER HOLZPELLETS NRW Landesweit öffnen 700 Produzenten,
Verbraucher und Händler ihre Türen und Tore
Die 1. Woche der Holzpellets NRW in der Nachbarschaft  

Am 8. Oktober 2011 beginnt in Nordrhein-Westfalen die 1. Woche der Holzpellets – auch in Ibbenbüren .
Eine Woche lang – bis zum 15. Oktober – laden landesweit 700 Hersteller, Händler, Kommunen und Privatpersonen Interessenten direkt oder mit Voranmeldung zu einem Nachbarschaftsfest/ Tag der offenen Tür ein. Nutzen Sie die Chance und tauschen Sie sich in gemütlicher Atmosphäre mit Experten vor Ort aus und erleben Sie die Holzpellettechnik live. Alle Veranstaltungen und weiterführende Informationen auf www.aktion-holzpellets.de

Holzpellets haben sich in den vergangenen Jahren als Alternative zu Öl und Gas auf dem Markt etabliert. Inzwischen sind landesweit über 20.000 Pelletskessel installiert. Der große Vorteil von Pellets: Die Preise sind günstig, stabil und unterliegen – anders als fossile Energieträger Öl und Gas – nicht so starken Schwankungen. Dadurch steigt die Wirtschaftlichkeit von Pelletanlagen. Die EnergieAgentur.NRW veröffentlicht bereits seit dem vergangenen Jahr auf ihrer Internetseite www.aktion-holzpellets.de den monatlich aktualisierten Preis für Holzpellets in NRW. Der Preis pro Tonne Brennstoff ist der Mittelwert, der sich aus den Preisen der nordrhein-westfälischen Anbieter errechnet. Derzeit kostet die Tonne Holzpellets rund 228 Euro

In Ibbenbüren öffnet die KGT Klima + Gebäude Technik GmbH Tür und Tor und steht Interessierten Rede und Antwort zu Fragen rund um technische Voraussetzungen, ökologische Verträglichkeit oder ökonomische Vorteile.
Wo: Gutenbergstr. 19
Wann: 14.10.2011, ab 9:00 Uhr
Kontakt: 0 54 51/ 99 5 33-13

Die Woche der Holzpellets wird durchgeführt von der Aktion Holzpellets NRW der EnergieAgentur.NRW. Die Aktion Holzpellets NRW ist ein Netzwerk relevanter Akteure, das von der EnergieAgentur.NRW im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen geleitet wird.
Quelle- Energieagentur NRW

 


Wir sind: Fachbetrieb Pellets und Biomasse.
Die Qualifizierungsmaßnahmen (Fachschulungen) werden vom Deutschen Pelletinstitut (DEPI) und den SHK-Zentral- und Landesverbänden unter Einbeziehung des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks organisiert.

 

 


Oktoberfest Ibbenbüren

 

 

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie herzlich zu unserem Oktoberfest einladen. Standort des Festzeltes ist die Gutenbergstraße in Ibbenbüren.
Am 28.10.11 findet zum Auftakt eine Ü-30 Party statt, dann am Samstag den 29.10.11 das Oktoberfest mit Livemusik und bayrischen Spezialitäten.
Am Sonntag den 30.10.11 ist die Gutenbergstraße verkaufsoffen. Eine große Gewerbeschau, mit einer Versteigerung läßt die Besucherherzen im Festzelt höher schlagen. Näheres unter: www.oktoberfest-ibbenbüren.de.
Ab sofort haben wir Eintrittskarten im Vorverkauf.


 

Wir machen mit!

Freitag, 6. Mai 08:00 - 18:00
Thermische Solar Nachrüstung
Informationen zur Sanierung der Heizungsanlage mit solarer Unterstützung. Beratertag rund um das Thema Heizungsanlagen, in der Sanierung von Bestandsgebäuden.

Freitag, 13. Mai 08:00 - 18:00
Informationen über Thermische Solaranlagen im Neubau.


Paradigma Wintersonnenaktion bis zum 19.03.2011
Sichern Sie sich jetzt Zuschüsse für Ihr persönliches Energiesparbuch!

Für alle, die Sonnenergie zur umweltfreundlichen Warmwasserbereitung
und Heizungsunterstützung nutzen wollen sowie Gasbrennwert-Systeme
oder Holzpellets-Systeme.

Aktionsprodukte
Zuschüsse erhalten Ihre Kunden im Rahmen der Förderaktion
„Wintersonne“ immer dann, wenn Paradigma Vakuumröhren-Kollektoren
im Spiel sind.
Förderzuschüsse


Solarwärme-Systeme, 50 € pro angefangenem m² Bruttofläche.


Umwelt Direkt Bonus Aktion

Mit seiner „Umwelt Direkt-Bonus“-Aktion lädt wodtke noch unentschlossene Interessenten von Holzheizsystemen ein: wer jetzt ökologisch mit Holz oder Holzpellets heizt und dabei Emissionen einspart, wird nicht nur mit dem wodtke Umwelt Direkt-Bonus belohnt, sondern hilft der Umwelt gleich 2-mal.

wodtke wärmer wohnen - gut für die Umwelt und gut für den Menschen.
< Aktionsflyer zum download >


 

Wärmepumpenaktionswochen 2010

„Klasse Klima“ - die Messe rund ums Haus
am 17. und 18.04.2010
"Klasse Klima" - die Messe rund ums Haus
findet in der Gempt-Halle in Lengerich statt.
Schwerpunkte der Messe sind neue und energiesparende Baustoffe und Produkte sowie die
energetische Sanierung von Wohneigentum. Besuchen Sie uns auf unserem Messestand und informieren Sie sich über den heutigen Stand der Heiztechnik. Neu Inovationen auf dem Sektor Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Ab sofort Kesseltauschbonus im Wert von 400,- EUR!

Kesseltauschbonus
Die Errichtung von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird zusätzlich mit einem Bonus in Höhe von 400 Euro gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Ab dem 1. Juli 2010 ist für diese Bonusförderung zusätzlich Voraussetzung, dass ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage durchgeführt wurde.
Diese Förderung ist bis zum 30. Dezember 2010 (Tag der Antragstellung) befristet. (Quelle BAFA)


Weiter Informationen: >hier


 

Aktion Wintersonne 2009

Förderaktion "Wintersonne" So lohnend ist Klimaschutz
Sie nutzen regenerative Energien für klimafreundliches Heizen und Warmwasserbereiten. Dazu erhalten Sie lukrative Zuschüsse vom Bund und zusätzlich von Paradigma, einem der führenden deutschen Anbieter von ökologischen Heizsystemen.
Weiter Informationen: >hier



 

Das Dutzend ist voll!
Feiern Sie mit uns!

Aktionstag zum Thema: Erneuerbare Energien!

Woche der Sonne, am 10.05.2009, wir sind mit dabei! Infotag solare Energie!
Schautag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Beratung 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

 



 

2ter Info-Abend an der Gutenbergstr. 19.

Schwerpunktthema der Vorträge u.a. Photovoltaik, Pellets und solare Thermie.

 

 

29.01.2009 Informationsabend ab 19:00 Uhr "erneuerbare Energien" Umweltschutz - Einsatz - Zuschüsse!

Wir möchten Sie über diese Themen in unser Ausstellung informieren. Sonderzuschüsse über die Paradigma "Wintersonnen-Aktion"!



Blickpunkt Ibbenbüren

Wir nehmen Teil!

27. September 2008 Blickpunkt Ibbenbüren
Die KGT klima + Gebäude Technik GmbH präsentiert sich auf der Wirtschaftsmesse "Blickpunkt Ibbenbüren" im neuen Baugebiet Leipziger Str. Süd in Püsselbüren, vom 27. September bis zum 05. Oktober 2008, mit einem eigenen Stand.

Sie Finden uns in Halle 6.

Im Vordergrund stehen "Erneuerbare Energien"!

Solaranlagen

  • PV-Anlagen
  • Thermische Solaranlagen

...weitere regenerative Energien/Biomasse.

  • Pellets
  • Wärmepumpen
  • BHKW

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die am Markt erhältlichen Systeme.
Wir erläutern Ihnen gerne die Funktionsweise der verschiedenen Systeme, direktauf der "Blickpunkt Ibbenbüren".

Weitere und detallierte Informationen zum Schwerpunktthema unter: www.strom-vom-dach.de und www.sonne-kostet-nix.de


 

 

 

 

Infotag solare Energie am 20.05.2008 von 10:00 Uhr - 22:00 Uhr.

Informationstag zum Thema solare Energien und Biomasse.

Vorstellung, Besichtigung und Erläuterung solarer Wärme- und Stromerzeuger.
Wir informieren Sie gerne und umfassend über die Solartechnik, über die Funktion und Möglichkeiten zur Realisierung.

Alle Geräte sind im Betrieb und produzieren Strom und Wärme. Weitere Informationen aus den Bereichen Klima, Kälte, Lüftung, Heizung, Sanitär.


 

Tag der offenen Tür!

Im Zuge von "Ibbenbüren Brummt" findet am Sonntag, dem 20.04.2008 von 10:00 - 18:00 Uhr in unserem Hause an der Gutenbergstraße 19 in 49477 Ibbenbüren: KGT Klima + Gebäude Technik GmbH, ein Tag der offenen Tür statt.

Im Vordergrund stehen "Erneuerbare Energien"!

Solaranlagen

  • PV-Anlagen
  • Thermische Solaranlagen

...weitere regenerative Energien/Biomasse.

  • Pellets
  • Wärmepumpen
  • BHKW

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die am Markt erhältlichen Systeme.

In unseren Ausstellungsräumen ist die Technik von MORGEN schon installiert und produziert schon HEUTE Wärme und Strom..

Wir erläutern Ihnen gerne die Funktionsweise der verschiedenen Systeme, direkt vor Ort!
Unsere Ausstellungsgeräte sind auf dem neusten Stand der Technik und sind keine "Dummys".

 

 

Presseinfo vom 07.08.2007
Vorankündigung: 5. Tag der Holzpellets in NRW am 6. Oktober 2007 - Klimafreundliche Wärme aus Holz live erleben

Pressemitteilung der EnergieAgentur.NRW
Ort und Datum: Düsseldorf, 7. August 2007
Ansprechpartner: Uwe H. Burghardt, Tel. (0211) 86642-13, mailto:Burghardt@energieagentur.nrw.de
Um möglichst vielen interessierten Bürger/innen die Holzpellet Heiztechnik näher zu bringen, ruft die EnergieAgentur.NRW auch in diesem Jahr zum mittlerweile fünften "Tag der Holzpellets" auf. Am Samstag, den 6. Oktober 2007 öffnen Privatleute in ganz NRW ihre Kellertüren und laden zur Besichtigung ihrer Holzpelletheizung ein.
Wo eine solche Anlage besichtigt werden kann, erfahren Interessenten unter der Telefonnummer 01803 - 19 00 00 (9 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) oder im Internet unter www.aktion-holzpellets.de.

- Eine Pelletanlage steht in unseren Ausstellungsräumen an der Gutenbergstraße 19, zur Besichtigung zur Verfügung. -

Das Heizen mit Holzpellets hat in den letzten Jahren einen wahren Boom erlebt. Immer mehr Bürger/innen setzen auf den innovativen Brennstoff. Ein Grund für den Anstieg sind die steigenden Preise für Öl und Gas. Pelletheizungen sind trotz höherer Investitionskosten langfristig kostengünstiger. Aktuell sind Holzpellets als Brennstoff im Vergleich zu Öl und Gas rund 30 bis 40 Prozent günstiger. Auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um die Folgen des Klimawandels und des verbindlichen Beschlusses des Europäischen Rates, den Marktanteil von erneuerbaren Energien bis 2020 von 6 auf 20% zu steigern, gewinnen Holzpellets an Bedeutung. Denn, die aus naturbelassenem Restholz hergestellten, Pellets verbrennen C02 neutral. Doch Holzpelletheizungen sind nicht nur klimafreundlich und wirtschaftlich, sie bieten dabei auch hohen Bedienkomfort und sind damit eine echte Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen.

Pelletheizungsbesitzer können sich bis zum 30. September zur Teilnahme am Tag der Holzpellets in NRW anmelden. Mitmachen lohnt sich! Unter allen Teilnehmern verlost die EnergieAgentur.NRW fünfmal drei Tonnen Holzpellets.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.aktion-holzpellets.de
Aktion Holzpellets der EnergieAgentur.NRW
c/o NRW-Umweltministerium
Heike Wübbeler
Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 45 66 - 692
Fax: (02 11) 45 66 - 437
E-Mail: mailto:info@aktion-holzpellets.de
Internet: www.aktion-holzpellets.de

 

Aktion:
Taten statt Warten - Förderaktion „Klimaschutz“
Extra-Zuschüssen für Solarwärme-Anlagen vom 28.4. bis zum 30.6.07

Seit Monaten ist die Entwicklung unseres Klimas "das“ Thema. Es vergeht kein Tag, an dem nicht ein neuer Vorschlag kommt, wie dem befürchteten Klimawandel durch den übermäßigen CO2-Ausstoß begegnet werden kann. Immer verbunden mit dem Ruf nach Konsequenzen von oben: „Die Regierung oder die EU muss endlich aktiv werden!“, „…etwas unternehmen!“, „…Maßnahmen ergreifen!“
Wir meinen: Es gibt keinen Grund auf "die da oben" zu warten! Jeder Hausbesitzer kann bereits heute mit einer Solarwärme-Anlage einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Und weil Heizung und Warmwasserbereitung einen sehr großen Anteil am gesamten Energiebudget einer Familie haben, kann man so auch viel bewirken. Und bedenken Sie: „Die Sonne schickt keine Rechung!“ (Zitat: Franz Alt)

Und das Beste, es geht ganz einfach und schnell! Mit der neuesten Aqua-Solar-Technologie der Firma Paradigma lässt sich jetzt fast jede bestehende Heizungsanlage ohne großen Aufwand mit einer Solaranlage erweitern. Der bestehende Warmwasserspeicher kann in den meisten Fällen bleiben.

Die Paradigma Zuschüsse
Bei Neuinstallationen bzw. bei der Nachrüstung von Heizungen mit dem AquaSystem verdoppelt Paradigma die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährte Förderung pro m². Hiervon ausgenommen sind Anlagen zur Warmwasserbereitung bis zu einer Größe von 7 m². Diese Anlagen werden von der BAFA mit 275 Euro pauschal gefördert, die Förderung von Paradigma beträgt in diesen Fällen 40 Euro pro angefangenem m² Bruttokollektor. Die seit 2007 geltenden BAFA*)-Fördersätze betragen bei Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche 40 Euro pro m², mindestens jedoch 275 Euro. Bei Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sind es 70 Euro pro angefangenem m² Bruttokollektorfläche. Bei Bestandskunden mit einem Heizkessel bzw. einer Solaranlage von Paradigma, die erweitert werden soll, kommen von Paradigma weitere 50 Prozent der Förderung für Neukunden hinzu. In Summe sind das für Systeme zur Warmwasserbereitung pro m² Bruttokollektorfläche 60 Euro, für Systeme zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung sogar 105 Euro.

Wir, die KGT Klima + Gebäude Technik GmbH, als teilnehmender Paradigma SystemPartner überreichen Ihnen gerne die Aktionsunterlagen, erstellen ein individuelles Angebot, installieren das geeignete System und übernehmen die Wartung.

Handeln Sie jetzt -
lassen Sie uns gleich einen Termin vereinbaren!

Für die Förderaktion „Klimaschutz“ bitte folgende Fristen beachten:
Bestellung 28.4.–30.6.07, Auslieferung bis 31.7.07,
Bankverbindung an Paradigma bis 30.9.07


Sie wollen Steuern sparen?
Steuerbonus für Handwerksleistungen

Flyer Aktion "Besser wohnen im Münsterland"

 

Kühlpflicht für deutsche Bürogebäude? Bielefelder 26 °C-Urteil

Die nachfolgenden Informationen sind für Sie besonders interessant, wenn Sie für Ihre Kunden gesamte Gebäude planen oder entsprechend beratend tätig sind. Beim Bielefelder Klimaurteil hat ein Rechtsanwalt gerichtlich hinterfragt, ob sein Vermieter kostenlos eine Raumkühlanlage zur Verfügung stellen muss.

Im Sommer 2000 mietete eine Anwaltssozietät (25 Mitarbeiter) für ihre Kanzlei in einem Büroneubau in Gütersloh die oberen drei Geschosse an. Es handelt sich um eine typische Büronutzung mit den dabei vorliegenden üblichen inneren Thermischen Lasten (Personen, Beleuchtung, PCs). Standart sind in den Räumen öffenbare Fenster, zudem gibt es zur Verschattung einen außenliegenden, steuerbaren Sonnenschutz mit Alulamellen. Kurz nach dem Bezug der neuen Räume wurde es den Nutzern aber zu warm. Zum Nachweis stellte man in den Büros Thermometer auf und notierte im Stundenrhythmus die Temperaturen. Ergebnis: Sehr häufig wurden Innenraumtemperaturen von teils deutlich über 26 °C festgestellt, was einen normalen Bürobetrieb (inkl. Klientenbetreuung) kaum möglich machte. Mit diesen Ereignissen konfrontieren die Anwälte im Sommer 2001 den Vermieter, mit dem man sich aber nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen konnte. So machten sich die Anwälte schlau, studierten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien (Arbeitsstättenrichtlinie, Arbeitsstättenverordnung, DIN- Normen, VDI-Richtlinien etc.), suchten nach Präzedenzurteilen und zogen schließlich vor Gericht. Dieses bestellte einen Gutacher, der von Mai bis Oktober 2002 intensive Messungen der Innen- und Außentemperaturen durchführte und im Wesentlichen die Vor-Messungen der Anwälte bestätigte; Es ist einfach zu heiß in den Büros für ein geregeltes Arbeiten!

Jetzt muss Kühlung nachgerüstet werden

So kam es zu dem am 16. April 2003 entschiedenen Prozess, bei dem die Anwälte auf Einhaltung auskömmlicher Raumtemperaturen von maximal 26 °C bei 32 °C Außentemperatur (entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinie) klagten. Der Richter entschied dazu: Die bestimmungsgemäße Nutzung der angemieteten Büros als Anwaltskanzlei ist aufgrund zu hoher Innenraumtemperaturen über weite Strecken des Jahres nicht möglich. Auch folgte der Richter nicht den Argumenten des Beklagten, ein mögliche Erwärmung sei eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit, die durch ordnungsgemäßes Lüften in den Griff zu bekommen sei, so wie dem Argument, eine Klimatisierung sei vertragsgemäß nicht geschuldet und unüblich. Ergebnis des Verfahrens: Der Vermieter hat nun durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass 26 °C Innenraumtemperaturen bei 32 °C Außentemperaturen eingehalten werden (bzw. die Differenz von 6 K zwischen innen und außen bei höheren Außentemperaturen) und so ein erträgliches Innenraumklima sichergestellt wird. Konsequenz: In den Mieträumen werden nun Raumkühlanlagen nachgerüstet werden, die deutlich über 100.000 € kosten werden. Der Vermieter konnte das Problem an den Generalunternehmer, der gleichzeitig auch die Architektur und technische Planung im Auftrag hatte, durch Streitverkündung weitergeben.

Auszüge aus dem Urteil

„die Einhaltung der raumklimatischen Voraussetzungen für ein sicheres und geordnetes Arbeiten sind auch ohne ausdrückliche vertragliche Abrede Gegenstand der Gebrauchstauglichkeit von Büroräumen, zuträgliche Arbeitsbedingungen setzen in diesem Sinne auch die Behaglichkeit des thermischen Raumklimas in akzeptablen Grenzen voraus… Ohne Einhaltung einschlägigen Vorschriften des Arbeitsschutzes (Anm. d. Red.: Verweis auf die Arbeitsstättenrichtlinie etc. und die Grenzwerte für einzubehaltende Innentemperaturen) ist eine bestimmungsgemäße Nutzung nicht zulässig, die Gebrauchstauglichkeit demzufolge erheblich beeinträchtigt… Die Nichteinhaltung der Werte der Arbeitsschutzbestimmungen stellt auch im konkreten einen Mangel dar…Die angebliche Unkenntnis der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften (Anm. d. Red.: beim Beklagten) ist unerheblich… Die ArbStättV enthält gerade eine standardisierte Raumklimaanforderung an Arbeitsplätze, die vom Jeweiligen Arbeitgeber grundsätzlich zu gewährleisten ist und stellt damit eine Anforderung an die vom Arbeitgeber zu stellenden Räumlichkeiten dar, von der der Arbeitgeber … aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände abweichen darf. Sie ist gleichzeitig eine Mindestanforderung, die der Arbeitgeber als Mieter oder Eigentümer von den von ihm genutzten Räumen als erfüllt ansehen darf, sofern die Räume zu eben diesen Zwecken errichtet werden.“ Ergänzend kann hier gesagt werden, dass es medizinisch erwiesen ist, dass die Leistungskurve des Menschen ab 26° Celsius stark abfällt.

Die Konsequenzen für Baubeteiligte und Vermieter

Zusammengefasst einige wichtige Statements und Ergebnisse:
„Wenn Architekten, Planer, Bauherren, Generalüber-und –unternehmer und Betreiber künftig die in der ASV und den ASR aufgeführten Anforderungen an Büroräume nicht beachten und einhalten, müssen sie mit erheblichen Konsequenzen rechnen, die über das Mitvertragsrecht hinaus bis tief in das Werkvertragrecht hineinreichen können.
Wenn vom Bauherren 'ein Stück Bürogebäude' in Auftrag gegeben wird, werden damit auch ohne weitere vertragliche Vereinbarungen stillschweigend die Einhaltung der ASV/ASR und der Komfortparameter (also maximal 26 °C) vorausgesetzt. Und dabei stehen alle am Bauprozess beteiligten Gruppen, also Architekten, Fachplaner, GÜs, GUs usw., stets in der Pflicht, ihren Auftraggeber auf mögliche Mängel hinzuweisen , die zu einer Nichteinhaltung der ASV/ASR führen könnten. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, dürfte es für sie im Fall einer späteren Klage im Hinblick auf Haftungsfragen sehr spannend und kniffelig werden, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.“

Hintergründe und Entwicklung des „Bielefelder Klimaurteils“

Das betroffene Objekt wurde in den Jahren 1999/2000 in Gütersloh errichtet und im Juni 2000 der Anwalts- und Notarkanzlei Steiner Wecke & Kollegen als Mietobjekt übergeben. Vor Übergabe waren wir als spätere Mieter in die Planung in Form einbezogen worden, dass die Aufteilung der Räumlichkeiten nach unseren Wünschen erfolgte. Ausstattungswünsche wurden über Zuzahlungen seitens des Vermieters erfüllt.
Zu diesen Ausstattungswünschen gehörte insbesondere der Einbau einer Kühlanlage im Serverraum (gelegen im 2. OG) und der Einbau von Kühlanlagen in drei häufig für Besprechungen genutzten Büros bzw. Besprechungsräumen im 3. OG. Dadurch sollte auch bei hohen Außentemperaturen eine angenehme Klimatisierung mit Raumtemperaturen in einer Größenordnung von 22°C als Höchstwerte sichergestellt werden.
Schon bei Einzug wurde jedoch festgestellt, dass das Sekretariat im 3. OG lediglich belüftungsfähig ist durch ein kippbares Oberlicht. Die Temperaturentwickelung in diesem Raum war direkt nach Einzug erheblich, von einer “Wohlfühl- Temperatur“ konnte nicht gesprochen werden. Nächste Probleme traten dann –zunächst als subjektives Empfinden einer Überhitzung – im Empfangsbereich, aber auch in den einzelnen Büros auf. Subjektiv wurde die installierte, außenliegende Sonnenschutzanlage als nicht ausreichend empfunden, um genügend Schatten zu werfen und die Temperatur herabzusetzen.
Intern wurde von uns zunächst davon ausgegangen, dass die hervorragende Wärmedämmung des Gebäudes zu den empfundenen Überhitzungen führt.
Zum Hintergrund: Das Gebäude wurde als Stahlkonstruktion errichtet. Dabei wurden Betonfertigteile verwandt und sodann wurde im Innenbereich mit Rigips verkleidet, außen wurde ein Wärmedämm-Verbundsystem eingebaut.

1. Erste Versuche zur Abhilfe: Freie Lüftung

Wir bemühten uns, zielgerecht zu lüften. Die ersten Mitarbeiter beginnen um 7.00 Uhr morgens. Ab dann wird ein Durchzug hergestellt, um durch freie Lüftung mit Außenluft die Innenraumtemperatur abzusenken. Die Belüftung der Räumlichkeiten in der Nacht ist versicherungstechnisch nicht möglich, denn bei offen gelassenen Fenstern erlischt der Versicherungsschutz. Das Gebäude zeigte nach Übergabe diverse Mängel, die es zu beseitigen galt. Im Rahmen des Abarbeitens dieser Mängel wurden auch immer wieder im Verhältnis zum Vermieter und zum Generalübernehmer das Hitzeproblem problematisiert. Antwort war, dass ordnungsgemäße Berechnungen ingenieurseitig erfolgt seien und kein Mangel vorläge. Das subjektive Empfinden täusche, das Aufheizen der Räumlichkeiten sei als “normal“ anzusehen.
Im nächsten Sommer nach Einzug, somit im Jahr 2001, erfolgten dann unsererseits eigene Messungen: Aufstellungen von Thermometern, Ablesen im Stundentakt, Datensammlung. Im Sommer konnten an den verschiedenen Messpunkten Innenraumtemperaturen gemessen werden, die über lange Zeiträume nahezu unabhängig von der Außentemperatur Werte zwischen 28 und 30°C zeigten.
Parallel dazu wurde beim deutschen Wetterdienst in Essen um Auskunft bezüglich der Außentemperatur nachgesucht. Im Messzeitraum waren Außentemperaturen über 32°C nicht zu beobachten.

2. Und was sagt dazu die bisherige Rechtssprechung?                  

Wir sondierten daraufhin die Rechtslage und stellten Folgendes fest:
Ein Vermieter hat die Verpflichtung, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Vertragsdauer in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 ABS. 1 BGB). Die vermieteten Räumlichkeiten müssen sich daher in einem Zustand befinden, dass der vertraglich vereinbarte Zweck- hier die Ausübung einer Rechtsanwalts-Notarkanzlei- erfüllt werden kann. Zum Betrieb einer Rechtsanwalts-Notarkanzlei gehört, dass die Räume so beschaffen sein müssen, dass in ihnen Arbeitnehmer beschäftigt werden können. Arbeitnehmer können nur dann beschäftigt werden, wenn die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.

Sommerliche Aufheizung der Mieträume

                 

BGB §§ 535,537
VVG § 61

1. Übersteigt die Innentemperatur von Arbeitsräumen 26°C (bei einer Außentemperatur von 32°C) oder ist nicht gewährleistet, dass bei höheren Außentemperaturen die Innentemperatur mindestens 6°C niedriger ist, kann der Mietzins gemindert werden.
2. Der Mieter ist, jedenfalls wenn erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen oder der Mieter dem Versicherungsschutz verlustig geht, nicht zu nächtlichem Querlüften verpflichtet, um der Aufheizung tagsüber entgegenzuwirken. (Leitsätze der Reklamation)
Es folgen hier weitere, ähnlich gelagerte Fälle zum selben Thema, die vom RA noch als Argumentation angeführt wurden. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese gern noch zu.
Aus unserer Sicht handelt es sich hier um ein wichtiges Urteil für alle Baubeteiligten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Klima- und Lüftungsfachbetrieb gerne beratend zur Verfügung, wenn in Ihrem Arbeitsfeld ähnliche Probleme auftauchen.

                   

 

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